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Akkreditierung

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) als Veranstalter des Deutschen Ärztekongresses für Homöopathie 2024 bietet Journalistinnen und Journalisten die Möglichkeit einer kostenlosen Akkreditierung. Diese dient ausschließlich der journalistischen Berichterstattung vom Kongress.

Bitte beachten Sie: Da es sich um einen Medizin-Kongress handelt, sind jegliche Tonaufnahmen bzw. das Mitschneiden von Vorträgen aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt.

Akkreditiert werden kann, wer laut Impressum Mitglied einer journalistischen Redaktion ist oder eine schriftliche Bestätigung einer journalistischen Redaktion vorweist, die ihre/seine regelmäßige Mitarbeit und den Auftrag zur Kongress-Berichterstattung bestätigt oder wer veröffentlichte und namentlich gekennzeichnete journalistische Beiträge aus den letzten sechs Monaten zu Gesundheitsthemen vorweist bzw. einer Nachrichtenredaktion angehört.

Wir bitten außerdem um ein Scan des aktuellen Presseausweises folgender Institutionen, die Presseausweise nur an hauptberufliche Journalisten ausgeben: DJV, dju, BDZV, VDZ oder Freelens. Korrespondenten aus dem Ausland bitten wir um eine schriftliche Auftragsbestätigung ihrer Redaktion und die Vorlage eines Mitgliedsausweises einer anerkannten Organisation ausländischer Pressevertreter (z.B. Verein der ausländischen Presse).

Ihren Akkreditierungswunsch richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse an:
presse@dzvhae.de
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Christoph Trapp, Tel. 030-325 97 34-13

Eine Akkreditierung berechtigt zur kostenlosen Teilnahme am Kongress.

Ein Rechtsanspruch auf Akkreditierung besteht nicht. Der Veranstalter behält sich grundsätzlich vor, ein Akkreditierungsgesuch abzulehnen.

Nicht akkreditiert werden:

  • Personen, die keine journalistische Legitimation besitzen,
  • Personen, die lediglich Sendemöglichkeiten eines Offenen Kanals nutzen,
  • Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen (z.B. Universal Press, USA etc.),
  • Personen, die laut Impressum nicht zur Redaktion gehören (z.B. Marketing- oder Anzeigenleiter) sowie
  • Personen mit ungültigem Presseausweis.